Vorsorge­vollmacht

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Vorsorgevollmacht

Sie wollen von einer Vertrauensperson Ihrer Wahl umsorgt werden, falls Sie eines Tages nicht mehr für sich selbst sorgen können? Dann stellen Sie dieser Person frühzeitig eine Vorsorgevollmacht aus. Notarinnen und Notare sind Experten auf diesem Gebiet und sorgen dafür, dass später alles in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Bei einer Vorsorgevollmacht kommt es darauf an, Praktikabilität und Risiken optimal auszubalancieren. Hierbei unterstütze ich Sie gerne mit meiner notariellen Expertise. 

Weiterführende Informationen

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, ist gut beraten, zuvor eine rechtssichere Vorsorgevollmacht ausgestellt zu haben. Denn hierdurch ist es einer oder mehreren Vertrauenspersonen möglich, für den Betroffenen beispielsweise Bankgeschäfte zu tätigen, Grundbesitz zu veräußern oder in Gesundheitsfragen zu entscheiden.

Ohne eine solche, idealerweise von notarieller Hand aufgesetzte Vollmacht können Angehörige oder andere Bezugspersonen grundsätzlich nicht entsprechend handeln.

Wichtig: Eine lediglich mündlich erteilte Vollmacht wird im Rechtsverkehr nur in den seltensten Fällen akzeptiert, und zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt ist nach dem Gesetz eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sogar zwingend erforderlich. Eine Beglaubigung bestätigt jedoch immer nur die Echtheit der Unterschrift – die Beweiskraft einer Beurkundung hingegen ist sehr viel größer.

Notarinnen und Notare verfügen qua Berufspraxis über umfassende Kenntnisse zum Thema Vorsorgevollmacht und helfen nicht nur in beratender Hinsicht. Sondern als vollausgebildete Juristinnen und Juristen sind sie auch Experten für die „wasserdichte“ Formulierung der betreffenden Urkunden. Somit ist gewährleistet, dass die Vorsorgevollmacht in der Praxis auch tatsächlich funktioniert.